Dies ist nur die E-Rechnungs-Test-Version.
Hier einlangende Rechnungen werden nicht verarbeitet und daher auch nicht bezahlt
Auf- und Abschläge
Auf- und Abschläge können für die gesamte Rechnung oder pro Rechnungsposition angegeben werden. Alle Auf- und Abschläge werden bei der Berechnung der Umsatzsteuer berücksichtigt. Im Rechnungsformular können Auf- und Abschläge nur auf Positionsebene erfasst werden. Pro Position kann nur ein Auf- oder Abschlag als absoluter Wert (vor Steuer) erfasst werden.
Beispiele für häufige Auf-/Abschläge sind:
- Werbeabgabe
- Biersteuer
- Kurtaxe
- Kupferzuschlag
Hinweise:
- Die Wörter Abschlag und Rabatt werden synonym verwendet.
- Die NOVA (Normverbrauchsabgabe) ist eine sonstige Steuer und kann im Onlineformular nicht in einem eigenen strukturierten Feld eingegeben werden.