Dies ist nur die E-Rechnungs-Test-Version.
Hier einlangende Rechnungen werden nicht verarbeitet und daher auch nicht bezahlt
Storno von Rechnungen
Inhaltlich
Stornobelege sind Rechnungen, die zuvor eingebrachte Rechnungen oder Gutschriften aufheben. Stornobelege werden von e-Rechnung.gv.at bei Verwendung von Upload, Webservice oder Peppol unterstützt. Die Beträge des Stornobelegs haben das gleiche Vorzeichen, wie die der ursprünglichen Rechnung.
Bei Verwendung des Rechnungsformulars sind keine Stornobelege möglich. Um eine Rechnung zu stornieren ist daher im Rechnungsformular eine Gutschrift zu erstellen, die die zu stornierende Rechnung aufhebt.
Ein Stornobeleg muss sich auf eine zu stornierende Rechnung oder Gutschrift beziehen. Dazu sind im Stornobeleg zumindest die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum der ursprünglichen Rechnung oder Gutschrift anzugeben.
Technisch
Stornobelege sind Rechnungen, die zuvor eingebrachte Rechnungen oder Gutschriften aufheben. Generell gelten folgende Vorgaben:
- Für Stornorechnungen sind eigene Rechnungsnummern zu verwenden, da es sich um eine eigenständige Rechnung handelt.
- Die Beträge des Stornobelegs haben das gleiche Vorzeichen, wie die der ursprünglichen Rechnung.
ebInterface
Es kann maximal eine zu stornierende Rechnung angegeben werden.
- Im Element
/Invoice/CancelledOriginalDocument/InvoiceNumber
ist die Rechnungsnummer der zu stornierenden e-Rechnung einzutragen. Das entspricht dem Element/Invoice/InvoiceNumber
der zu stornierenden e-Rechnung. - Im Element
/Invoice/CancelledOriginalDocument/InvoiceDate
ist das Rechnungsdatum der zu stornierenden e-Rechnung einzutragen. Das entspricht dem Element/Invoice/InvoiceDate
der zu stornierenden e-Rechnung. - Im Element
/Invoice/CancelledOriginalDocument/DocumentType
kann der Typ der zu stornierenden e-Rechnung eingetragen werden. Das entspricht dem Attribut/Invoice/@DocumentType
der zu stornierenden e-Rechnung. - Im Element
/Invoice/CancelledOriginalDocument/Comment
kann ein optionaler Kommentar als Begründung der Stornierung angegeben werden.
Peppol-UBL
In UBL 2.1 gibt es keine Unterstützung für Stornorechnungen. Stattdessen muss eine Gutschrift gesendet werden, die die Originalrechnung aufhebt und danach kann die korrigierte Rechnung als neue Rechnung übermittelt werden.