Dies ist nur die E-Rechnungs-Test-Version.
Hier einlangende Rechnungen werden nicht verarbeitet und daher auch nicht bezahlt
Gutschriften
Inhaltlich
Elektronische Gutschriften können im Wege von e-Rechnung.gv.at übermittelt werden, um zuvor eingebrachte ungültige oder fehlerhafte Rechnungen zu korrigieren. Gutschriften haben nahezu dieselben verpflichtenden Inhalte wie Rechnungen, wobei folgenden Datenelemente nicht angegeben werden müssen:
- Zahlungsdaten (entweder Bankverbindung mit IBAN und BIC oder SEPA Lastschriftverfahren)
Hinweis: für Gutschriften zur Korrektur oder vollständigen Stornierung einer Rechnung sind eigene Rechnungsnummern zu verwenden.
Technisch
Gutschriften können ebenso wie Rechnungen über e-Rechnung.gv.at eingebracht werden. Dabei sind aber je nach verwendetem Format gewissen Bedingungen zu erfüllen:
ebInterface
Die ebInterface-Spezifikation definiert wie Gutschriften zu verwenden sind, und diese wird auch von e-Rechnung.gv.at unterstützt. Je nach angegebenen DocumentType
gelten dabei die folgenden Vorgaben:
- Wird im Attribut
DocumentType
auf ROOT-EbeneInvoice
(= Rechnung),InvoiceForAdvancePayment
(= Vorauszahlung),InvoiceForPartialDelivery
(= Rechnung für Teillieferung) oderFinalSettlement
(= Endabrechnung) angegeben so gilt:- Wenn der
PayableAmount
positiv angegeben wird (≥ 0), so handelt es sich um eine Rechnung - Wenn der
PayableAmount
negativ angegeben wird (< 0), so handelt es sich um eine Gutschrift
- Wenn der
- Wird im Attribut
DocumentType
auf ROOT-EbeneCreditMemo
(=Gutschrift) angegeben so gilt:- Wenn der
PayableAmount
positiv angegeben wird (≥ 0), so handelt es sich um eine Gutschrift - Wenn der
PayableAmount
negativ angegeben wird (< 0), so handelt es sich um eine Rechnung
- Wenn der
- Aufschläge (
Surcharge
) werden zu einem Bezugsbetrag addiert, Abschläge (Reduction
) werden von einem Bezugsbetrag subtrahiert. - Bei effektiven Gutschriften sollte die Zahlungsart
NoPayment
verwendet werden.
Peppol-UBL
Für die Übertragung von einzelnen Gutschriften gibt es in Peppol keinen definierten Prozess (BIS). Trotzdem akzeptiert e-Rechnung.gv.at die Übertragung von UBL 2.1 CreditNote
-Dokumenten mit denselben Parametern wie die Übertragung von UBL 2.1 Invoice
-Dokumenten. Dabei müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es können Gutschrifts- und Rechnungspositionen in einem Dokument verwendet werden
- Gutschriftspositionen müssen einen positiven
LineExtensionAmount
haben (Betrag ≥ 0) - Rechnungspositionen müssen einen negativen
LineExtensionAmount
code> haben (Betrag < 0) - Die Gesamtsumme (
PayabaleAmount
) muss positiv sein (Betrag ≥ 0).