Dies ist nur die E-Rechnungs-Test-Version.
Hier einlangende Rechnungen werden nicht verarbeitet und daher auch nicht bezahlt
Beilagen
Gemeinsam mit der e-Rechnung können rechnungsrelevante Beilagen hochgeladen werden.
Die Beilagen dürfen in Summe eine Größe von 15 MB nicht überschreiten. Die Anzahl der Beilagen ist auf 200 limitiert.
Folgende Formate sind zugelassen:
- PNG für Bilder
- XLS und XLSX für Excel-Dokumente
- XML für strukturierte E-Rechnungen in anderen Formaten
- PDF für alle anderen Dokumente
Die Formate werden sowohl anhand der Dateierweiterung (z.B. ".pdf") als auch anhand des Dateiinhalts überprüft. Falls eine ungültige Beilage übermittelt wird, so wird die gesamte Rechnung abgelehnt.
Übermittlung
Beilagen zum Upload und zum Formular können über den Browser hinzugefügt werden. Es steht jeweils ein Button Anlagen hinzufügen (optional) zur Verfügung, mit dem Sie Dateien von ihrem lokalen Rechner auswählen und beifügen können.
Beilagen zum Webservice müssen in die Webservice-Nachricht eingefügt werden. Dazu verwenden Sie bitte das Element <Attachment>
(Webservice V1.2) bzw. <EmbeddedAttachment>
(Webservice V2.0) pro Beilage.
Relevante Beilagen
Verrechnungsrelevante Unterlagen sind z.B.:
- Rechnungen, Bescheide, Urteile, Verträge
- Unterlagen, die bei Direkteinkäufen mit elektronischen Kassen (Einkauf in Kaufhäusern, Supermärkten oder Tankstellen) ausgestellt werden
- Unterlagen, welche entsprechend dem Handelsbrauch manuell ausgestellt werden, um einen Zahlungseingang oder Zahlungsausgang zu dokumentieren
- Unterlagen, welche einen Zahlungsausgang dokumentieren z.B. Unterlagen aus Rechnungsblöcken für erbrachte Leistungen einer Dritten oder eines Dritten z.B. bei Einkäufen auf Märkten oder Einkäufen bei einer Direktvermarktung
- Unterlagen, die einen Zahlungseingang dokumentieren, sind z.B. Unterlagen im Zusammenhang mit der direkten Begleichung einer Strafverfügung bei einem Organ der Straßenaufsicht oder Unterlagen, die im Rahmen eines baren Zahlungseinganges durch eine Dritte oder einen Dritten von einer Zahlstelle ausgestellt werden