Dies ist nur die E-Rechnungs-Test-Version.
Hier einlangende Rechnungen werden nicht verarbeitet und daher auch nicht bezahlt
Ausländische Vertragspartner (Bund)
Laut §5 (3) IKTKonG sind ausländische Vertragspartner von Bundesdienststellen nur nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Ausstellung und Übermittlung von e-Rechnungen verpflichtet. Papierrechnungen werden daher auch weiterhin akzeptiert. Um ausländischen Vertragspartnern dennoch einen Zugang zu e-Rechnung.gv.at zu ermöglichen, wurde eine Anbindung an Peppol geschaffen, über die e-Rechnungen im Format Peppol-UBL eingebracht werden können.
Ein ausländischer Vertragspartner mit einer Betriebsstätte im Inland gilt als inländischer Vertragspartner und fällt daher unter die e-Rechnungs-Pflicht.