Dies ist nur die E-Rechnungs-Test-Version.
Hier einlangende Rechnungen werden nicht verarbeitet und daher auch nicht bezahlt
FAQs für Bundesdienststellen
Welche Einkäufergruppe muss bei der Beauftragung angegeben werden?
Die Einkäufergruppe (EKG) ist eine Ausprägung der Auftragsreferenz und dann anzugeben, wenn der Rechnung keine MM-Bestellung zugrunde liegt. Die EKG ist die technische Rechnungsadresse und bezeichnet jene Stelle, die die Bearbeitung der Rechnung vorzunehmen hat.
Zusätzlich kann getrennt durch einen Doppelpunkt eine interne Referenz angegeben werden, die dem Sachbearbeiter der Rechnung zusätzlichen Aufschluss über den Beschaffungsvorgang gibt (z. B. Z01:Aktenzahl).