Dies ist nur die E-Rechnungs-Test-Version.
Hier einlangende Rechnungen werden nicht verarbeitet und daher auch nicht bezahlt
FAQs für Bundesdienststellen
Wird beispielsweise im Rahmen einer Dienstreise oder einer dienstlichen Übersiedlung die Leistung eines Vertragspartners (z. B. Hotel, Spediteur) für einen Bundesbediensteten nicht durch diesen selbst sondern durch dessen Bundesdienststelle bezahlt, dann ist die e-Rechnung an die Bundesdienststelle zu richten.
Dem Vertragspartner ist bei Beauftragung die entsprechende Auftragsreferenz (https://www.erechnung.gv.at/erb/de_AT/recipients_fedgov_orderref) bekanntzugeben. Liegt dem Auftrag keine MM-Bestellung zugrunde, dann ist als Auftragsreferenz zumindest die Einkäufergruppe (EKG) jener Stelle bekanntzugeben, die die Rechnung zu bearbeiten hat.