Dies ist nur die E-Rechnungs-Test-Version.
Hier einlangende Rechnungen werden nicht verarbeitet und daher auch nicht bezahlt
FAQs für Bund
Wer kann eine elektronische Rechnung empfangen?
Alle Bundesdienststellen sind seit 1. 1. 2014 verpflichtet, im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs e-Rechnungen zu akzeptieren.
Weiters können an die unter folgenden Link angegebenen Empfänger e-Rechnungen im Wege des USP übermittelt werden, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht:
https://www.erechnung.gv.at/erb/de_AT/recipients_others